Neuer Beitrag in der GRUR-Prax zu Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen: Anbringung des Hinweises „Werk mit umstrittenem Inhalt“ durch Stadtbücherei verletzt Grundrechte des Autors
Für die aktuelle Ausgabe 18/2025 der GRUR-Prax durfte ich eine Anmerkung zu der Beschwerdeentscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Az. 5 B 451/25 , verfassen. Das OVG hatte entschieden, dass die Stadt Münster einen in den von ihr vorgehaltenen Exemplaren eines Buches angebrachten Einordnungshinweis „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“, zu entfernen hat. Zuvor hatte das VG Münster einen entsprechenden Antrag des Autors des Buches auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Beschwerde des Autors hatte insoweit Erfolg. Über die Entscheidung war auch in Medien wie z.B. der F.A.Z. oder der LTO berichtet worden.