Neuer Beitrag in der GRUR-Prax: Landgericht Halle (Saale) zur lauterkeitsrechtlichen Haftung des Auftraggebers bei unzulässiger Ausschreibung von Rechtsdienstleistungen
Für die am 27.02.2026 veröffentlichte Ausgabe der GRUR-Prax (Heft 4, S. 140) durfte ich eine Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Halle (Saale) vom 18.12.2025, Az. 8 O 55/25 , verfassen. Eine auf das Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei hatte vor dem Landgericht im Wege der einstweiligen Verfügung einen Unterlassungsanspruch nach dem UWG gegen ein Unternehmen der öffentlichen Hand geltend gemacht. Nach Ansicht der klagenden Kanzlei hatte das Unternehmen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung von den darin adressierten Beschaffungsdienstleistern bei der gebotenen objektiven Betrachtung die Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verlangt, obwohl die Ausschreibung den Hinweis enthielt, dass eine Rechtsberatung weder erwartet sei noch geschuldet werde. Das Landgericht hat dem Antrag der Klägerin stattgegeben. Die Ausschreibung der Beklagten ziele darauf ab, Beschaffungsdienstleister zu einem Verstoß gegen das RDG zu bewegen.