by Tarek Alexander Issa 8 July 2026
Für die am 26.06.2026 veröffentlichte aktuelle Ausgabe der GRUR-Prax (Heft 12, S. 415) durfte ich die Entscheidung des Landgerichts Berlin II vom 21.04.2026, Az. 27 O 66/26, kommentieren. Das Landgericht Berlin hatte den Antrag eines einen Nachtclub betreibenden Unternehmens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Hostprovider betreffend die Löschung negativer Sterne-Bewertungen zurückgewiesen. Die Antragstellerin hatte in diesem und mehreren weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren stets pauschal einen Kundenkontakt mit den Bewertenden bestritten, obwohl die jeweiligen Bewertungen zum Teil detaillierte Schilderungen mit Bezug zum Nachtclub der Antragstellerin enthielten. Das Landgericht Berlin hat das pauschale Bestreiten eines Kundenkontakts durch die Antragstellerin als rechtsmissbräuchlich angesehen. Die Antragstellerin könnte andernfalls im Wege der einstweiligen Verfügung ein „whitewashing“ negativer St erne-Bewertungen durch das pauschale Abstreiten eines Kundenkontakts betreiben. Aus der BGH-Entscheidung „Hotelbewertungsportal“ , w onach der Hostprovider auch dann zur Prüfung verpflichtet sei, wenn für einen Gästekontakt sprechende Angaben vorliegen, ergebe sich nichts anderes. Der BGH erkenne die Prüfpflichten des Hostproviders nur im Grundsatz und nicht ausnahmslos an und schränke sie zudem durch die Grenzen des Rechtsmissbrauchs ein, die im vorliegenden Fall überschritten seien.
by Tarek Alexander Issa 28 February 2026
Für die am 27.02.2026 veröffentlichte Ausgabe der GRUR-Prax (Heft 4, S. 140) durfte ich eine Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Halle (Saale) vom 18.12.2025, Az. 8 O 55/25 , verfassen. Eine auf das Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei hatte vor dem Landgericht im Wege der einstweiligen Verfügung einen Unterlassungsanspruch nach dem UWG gegen ein Unternehmen der öffentlichen Hand geltend gemacht. Nach Ansicht der klagenden Kanzlei hatte das Unternehmen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung von den darin adressierten Beschaffungsdienstleistern bei der gebotenen objektiven Betrachtung die Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verlangt, obwohl die Ausschreibung den Hinweis enthielt, dass eine Rechtsberatung weder erwartet sei noch geschuldet werde. Das Landgericht hat dem Antrag der Klägerin stattgegeben. Die Ausschreibung der Beklagten ziele darauf ab, Beschaffungsdienstleister zu einem Verstoß gegen das RDG zu bewegen.
by Tarek Alexander Issa 27 September 2025
Für die aktuelle Ausgabe 18/2025 der GRUR-Prax durfte ich eine Anmerkung zu der Beschwerdeentscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Az. 5 B 451/25 , verfassen. Das OVG hatte entschieden, dass die Stadt Münster einen in den von ihr vorgehaltenen Exemplaren eines Buches angebrachten Einordnungshinweis „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“, zu entfernen hat. Zuvor hatte das VG Münster einen entsprechenden Antrag des Autors des Buches auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Beschwerde des Autors hatte insoweit Erfolg. Über die Entscheidung war auch in Medien wie z.B. der F.A.Z. oder der LTO berichtet worden.
by Tarek Alexander Issa 19 August 2025
Videoüberwachungsmaßnahmen im Mietshaus sind in der Regel rechtswidrig. Gleiches gilt, wenn mit einer Videoüberwachung auch Nachbargrundstücke erfasst werden.
by Tarek Alexander Issa 15 August 2025
Für die aktuelle Ausgabe der GRUR-Prax (Heft 15-16) durfte ich eine Anmerkung zur Entscheidung des OLG Frankfurt a.M., Az. 6 W 75/25 , verfassen. Gegenstand des Beschlusses ist die Streitwertfestsetzung bei Klagen wegen der Übermittlung sog. Positivdaten an Auskunfteien, wie der SCHUFA AG. Zudem vertritt das OLG Frankfurt a.M. in seiner Entscheidung die Auffassung, dass bei Unterlassungsanträgen die Angabe des Streitwertes in der Klageschrift nicht ohne Weiteres ein erhebliches Indiz darstellt, wenn hinter der klagenden Partei eine Rechtsschutzversicherung steht, da in diesem Fall zu hohe Vorstellungen vom Wert der Klageforderung nicht mit einem durch die Klagepartei selbst zu tragenden Prozesskostenrisiko verbunden seien.
by Tarek Alexander Issa 13 June 2025
Fü r die aktuelle Ausgabe 11/2025 der GRUR-Prax durfte ich eine Anmerkung zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ( Beschluss vom 11.04.2025, Az. 1 L 59/25 ) verfassen. Das VG Münster hatte im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass eine Stadtbücherei ein von ihr bereitgestelltes Buch mit dem Hinweis versehen darf, dass es sich um ein „Werk mit umstrittenem Inhalt“ handele. Über die Entscheidung war in verschiedenen Medien, wie z.B. LTO , WELT Online oder ZEIT Online berichtet worden.
by Rechtsanwalt Tarek Alexander Issa 25 November 2020
Das LG Dresden hat mit Urteil vom 29.05.2020 (Az. 6 O 76/20) entschieden, dass die dort beklagte Klinik gegenüber der klagenden ehemaligen Patientin unentgeltlich Auskunft über die von der Klinik gespeicherten personenbezogenen Daten durch Übermittlung der vollständigen Behandlungsdokumentation im pdf-Format zu erteilen habe.
by Rechtsanwalt Tarek Alexander Issa 12 November 2020
Die offenbar nicht im deutschen Handelsregister eingetragene "Digi Medien GmbH" mit Sitz in der Centerville Rd., New Castle County, 19808 Wilmington Delaware, USA, versendet derzeit zahlreiche Fax-Formulare für einen "Online-Brancheneintrag", "Business Eintrag" oder "Brancheneintrag Berlin" an Arztpraxen, andere Freiberufler und Unternehmen.
by Rechtsanwalt Tarek Alexander Issa 14 September 2020
Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, hat eine neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen veröffentlicht.
by Rechtsanwalt Tarek Alexander Issa 7 September 2020
Das Amtsgericht Westerstede hat sich im Rahmen eines Kostenbeschlusses gemäß § 91a ZPO (Beschluss vom 30.12.2019, Az. 27 C 660/19) mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Androhung der Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Inkassounternehmen an Dritte, wie z.B. Auskunfteien, Dienstleister, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter oder Gerichtsvollzieher befasst.
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